Landesjugendplan einreichen lohnt sich

Landesjugendplan einreichen lohnt sich

Stornokosten und vieles Mehr kann zusätzlich eingereicht werden

Angepasst an die Corona-Situation ist das Landwirtschaftsministerium den Landjugendverbänden entgegengekommen und somit kann man für das Jahr 2020 auch Ausgaben für Hygieneartikel (z.B. Masken, Desinfektionsmittel usw.) einreichen sowie alle sonstigen Ausgaben, die wegen der Corona-Pandemie notwendig waren. Außerdem können Veranstaltungen, die digital stattgefunden haben und für die Kosten entstanden sind, eingereicht werden (z.B. für das Abonnement eines Zoom-Accounts, Teilnehmerbeitrag für Online-Veranstaltungen). Eine wichtige Ausnahme ist außerdem die Erstattung von Stornokosten (z.B. Buskosten, Hallenmiete, Band oder DJ, Unterkünfte usw.). Freizeiten werden für das Jahr 2020 höher bezuschusst.

Die Kategorien des Landesjugendplans bleiben gleich: Außerschulische Jugendbildung (z.B. Lehrfahrten, Besichtigungen, Stadtführungen, Seminare, Generalversammlung, …), Freizeiten, Kulturelle Jugendbildung (z.B. Dorfabend, Theaterabend, Landjugend-Jubiläum, Maibaum, …), Jugendschrifttum (z.B. Hygieneartikel, Werkmaterial, Zelte, Sportgeräte, …), Landjugendheime (musste bereits im Dezember 2019 beantragt werden).

Wie schon im Vorjahr müssen die Einnahmen der einzelnen Veranstaltungen angegeben werden. Wenn diese höher sind als die Ausgaben, kann für diese Veranstaltung kein Zuschuss genehmigt werden.

Die wichtigsten Informationen zum Landesjugendplan können direkt bei Sandra Stephan (0711/2140 131, stephan@lbv-bw.de) nachgefragt werden. Außerdem stehen alle Unterlagen im Mitgliederbereich auf der Homepage zur Verfügung. Der Landesjugendplan kann bis 28.02.2021 oder nach Absprache mit Sandra Stephan an die Geschäftsstelle (Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart) gesendet werden.

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